Rechtsanwaltskanzlei
Marcella Pawelka

Bekanntmachungen

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Neue Repräsentanz der Rechtsanwaltskanzlei Marcella Pawelka in Prag

Repräsentanz Prag
Repräsentanz Prag

Unsere Repräsentanz in der Tschechischen Republik in Prag finden Sie unter folgender Adresse:

Repräsentanz Prag
Rechtsanwaltskanzlei
Marcella Pawelka

Janáčkovo nábřezi 1076/25
150 00 Praha 5-Smíchov
Tschechische Republik

Bekanntmachung

Nach erfolgreicher Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen ist Frau Rechtsanwältin Marcella Pawelka seit Juli 2012 als Richterin beim Schiedsgericht in Prag, Tschechische Republik zugelassen.

PUBLIKATIONEN

Dieser Artikel richtet sich an erfolgreiche Unternehmen in der Tschechischen Republik und befasst sich vor allem mit dem Thema: Vorbereitung auf die gesetzliche Rechtslage betreffend der Exporte tschechischer Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern der Tschechischen Republik. (Seite 10)

In dem Artikel “Pozor na podvodne inzeraty!“, sowie in einer Sendung des tschechischen Fernsehsenders Nova berichtetet Rechtsanwältin Marcella Pawelka mit Kollegin Rechtsanwältin Marie Wimmerova über das Thema: betrügerische Inserate.

Rechtsanwältin Pawelka nutzte die Möglichkeit im Fernsehen und in Fachzeitschriften, um diese Problematik mit betroffenen Unternehmen zu diskutieren und um andere Unternehmen aufzuklären wie man sich gegen diese Vorgehensweise juristisch zur Wehr setzten kann.

VORTRÄGE

Hier finden Sie eine Einladung zum nächsten Vortrag am 18.10.2011. Schwerpunkt dieser Veranstaltung sind Informationen für tschechische Unternehmen zum Thema: Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens für ausländische Arbeitnehmer, das ab dem 01. Mai 2011 in Kraft getreten ist.

Der Vortrag „Konzultacny dny nemeckeho prava“ befasste sich mit folgenden Themen:

  • Durchsetzung der Ansprüche der tschechischen und slowakischen Unternehmen bei den deutschen Gerichten
  • Unterschiede zwischen den deutschen und tschechischen Gesellschaftsformen (Rechtsvergleich)
  • Anforderungen des deutschen Rechts beim Abschluss von Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen, Handelsvertreterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Vergleich zu den Rechtsvorgaben der Tschechischen Republik

Bei dem Vortrag “Moznosti ceskych stavebnich firem na nemeckem trhu po vstupu do EU“ referierte Rechtsanwältin Marcella Pawelka über die Möglichkeiten tschechischer Bauunternehmer an der Teilnahme am deutschen Markt, im Hinblick auf das Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung, nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU.